Außerklinische Intensivpflege nach IPReG

Vertrauensvolle und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Krankenkassen

Außerklinische Intensivpflege nach IPReG

Vertrauensvolle und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Krankenkassen

Vertrauen, Transparenz und Wirtschaftlichkeit – diese Werte zeigen unseren Anspruch, mit dem die vom BIZ Beatmungs- und Intensivpflegezentren mit Krankenkassen und weiteren Kostenträgern zusammenarbeiten. Wir versorgen Ihre intensiv- und beatmungspflichtigen Versicherten, die an komplexen Erkrankungen leiden und einen hohen Pflegebedarf haben. Unser Ziel ist es, die außerklinische Intensivpflege besser zu machen – zum Wohle der Versichertengemeinschaft.

Wir richten uns in allen unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften auf die zukünftigen Anforderungen und Standards des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) aus. Wir stärken die Selbstbestimmung Ihrer Versicherten und berücksichtigen deren individuellen Bedürfnisse – so wie es die Regelungen des IPReG vorsehen. Wir möchten vertrauensvoll und wirtschaftlich mit unserem Kostenträger zusammenarbeiten.

Daher haben wir ergänzend zu den Versorgungsverträgen die möglichen Zusatzvereinbarungen für Versicherte mit einem besonders hohen, intensiven behandlungspflegerischen Aufwand abgeschlossen
So erhalten Ihre Versicherten qualitätsgesicherte außerklinische Intensivpflege und Sie als Krankenkassen vollständige Transparenz über der von uns erbrachten Pflegeleistungen.

Qualität, Wirtschaftlichkeit und nach höchsten Standards – unsere Fachkompetenz für die außerklinische Intensivpflege

In unseren Pflegezentren erfüllen wir die Anforderungen des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG). Das heißt, wir gewährleisten eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung nach den aktuellen medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Standards.

Wir unterstützen die Ziele des IPReG

Mit dem IPReG verfolgt der Gesetzgeber 2 wichtige Ziele:

Hier setzen wir mit unseren außerklinischen Intensivpflegeleistungen an.

So setzen wir die Anforderungen des IPReG um

Das IPReG definiert die Ausgestaltung der außerklinischen Intensivpflege (AKI) mit den Regelungen im § 37c Abs. 1 SGB V, nach denen wir uns richten:

Wir erfüllen die Anforderungen für Verträge nach § 132l Abs. 5 und 6 SGB V

Außerdem regelt das IPReG die Vertragsgestaltung zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern der außerklinischen Intensivpflege (AKI). Wir erfüllen die Voraussetzungen einer zuverlässigen Leistungserbringung:

Unsere Leistungen für Versicherte mit Intensivpflegebedarf

Unsere spezialisierten Leistungen für die Intensiv-, Beatmungs-, Wachkoma- und Langzeitpflege sind auf Ihre Versicherte mit einem hohen und aufwändigen Versorgungsbedarf zugeschnitten. Wir übernehmen beispielsweise diese komplexen pflegerischen Aufgaben:

Wir machen die Qualität der außerklinischen Intensivpflege messbar

Ein internes Qualitätsmanagement und Maßnahmen zu Qualitätssicherungen – das sind nach dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) wichtige Voraussetzungen, damit Leistungserbringer*innen der außerklinischen Intensivpflege (AKI) Verträge mit Krankenkassen abschließen können. Unser Qualitätsmanagementsystem geht über diese gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Messbare Qualität dank eigenem Blutgasanalysegerät

Pflegequalität lässt sich messen – beispielsweise mit regelmäßigen Blutgasanalysen bei beatmungspflichtigen Versicherten. Damit kontrollieren wir die Wirksamkeit unserer Beatmungsmaßnahmen, die wir mit Pflegefachleuten und ärztlichen Expert*innen abstimmen. Dank der Blutgasanalysen können wir unsere Intensivpflege-Leistungen auf den individuellen Versorgungsbedarf Ihrer Versicherten ausrichten.

Zertifizierte Qualität

In unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften haben wir ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem etabliert, das von unseren Mitarbeitenden kompetent umgesetzt wird. Sie sind selbstverständlich nach den Standards der Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) zertifiziert. Zudem hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) Berlin-Brandenburg unsere Arbeit mit Bestnoten bewertet.

Selbstständiges Atmen​

Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung in unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften

Beatmungsoptimierung und Dekanülierung sind zentrale Anliegen des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG). Die praktische Umsetzung dieser Ziele stellt hohe Anforderungen an die außerklinische Intensivpflege. Denn eine schrittweise und langwierige Beatmungsentwöhnung gestaltet sich häufig schwierig – vor allem, wenn die Versicherten vorher über längere Zeit beatmet wurden.

Wir übernehmen in unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften den gesamten Weaning-Prozess sowie die Dekanülierung tracheotomierter Versicherten. Dazu können wir auf ein hohes Maß an Fachexpertise und Erfahrung zurückgreifen. So führt bei uns ausschließlich hoch qualifiziertes Fachpersonal diese anspruchsvolle Aufgabe durch. Dabei handelt es sich um Atemtherapeut*innen beziehungsweise Pflegeexpert*innen für die Außerklinische Intensivpflege und Beatmung mit einer Zusatzausbildung.

Wichtig zu wissen: Wir optimieren die Entwöhnung und alle Beatmungsmaßnahmen mit regelmäßigen internen Blutgasanalysen.

Unsere Einrichtungen

Neuruppin

Am Standort Neuruppin stehen in unseren 2 Intensivpflege-Wohngemeinschaften insgesamt 15 Einzelzimmer mit je mindestens 27 m² zur Verfügung. Die beiden Einrichtungen wurden 2019 beziehungsweise 2020 eröffnet.

NAUEN

In Nauen nordwestlich von Berlin haben wir im März 2021 eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft mit 24-Stunden-Betreuung eröffnet. Dort bieten wir für intensiv- und beatmungspflichtige Patientinnen und Patienten 20 Einzelzimmer mit jeweils mindestens 20 m².

Willich

Seit 2020 sind wir auch in Willich bei Krefeld vertreten. Dort bietet unsere Intensivpflege-Wohngemeinschaft 24-Stunden-Betreuung in 7 Einzelzimmer mit je mindestens 25 m².

Anrath

Ende 2023 haben wir unseren jüngsten Standort in Anrath eröffnet. Unseren Bewohner*innen stehen 8 großzügige Intensivpflege-Apartments hochmodern mit eigenem Bad zur Verfügung.

Einblicke

Ihre Fragen zur Zusammenarbeit mit BIZ.

Wir von den BIZ Beatmungs- und Intensivpflegezentren sind Ihre zuverlässigen Vertragspartner für die außerklinische Intensivpflege. Ihre Fragen zu einer Zusammenarbeit besprechen wir gerne.