Außerklinische Intensivpflege nach IPReG – Vertrauensvolle und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Krankenkassen

Außerklinische Intensivpflege nach IPReG-Standards – Vertrauensvolle und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Krankenkassen

Vertrauen, Transparenz und Wirtschaftlichkeit – diese Werte zeigen unseren Anspruch, mit dem die vom BIZ Beatmungs- und Intensivpflegezentren mit Krankenkassen und weiteren Kostenträgern zusammenarbeiten.

Wir versorgen Ihre intensiv- und beatmungspflichtigen Versicherten, die an komplexen Erkrankungen leiden und einen hohen Pflegebedarf haben.

Unser Ziel ist es, die außerklinische Intensivpflege besser zu machen – zum Wohle der Versichertengemeinschaft. Wir richten uns in allen unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften auf die zukünftigen Anforderungen und Standards des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) aus.

Wir stärken die Selbstbestimmung Ihrer Versicherten und berücksichtigen deren individuellen Bedürfnisse – so wie es die Regelungen des IPReG vorsehen.

Wir möchten vertrauensvoll und wirtschaftlich mit unseren Kostenträger zusammenarbeiten. Daher haben wir ergänzend zu den Versorgungsverträgen die möglichen  Zusatzvereinbarungen für Versicherte mit einem besonders hohen, intensiven behandlungspflegerischen Aufwand abgeschlossen.

So erhalten Ihre Versicherten qualitätsgesicherte außerklinische Intensivpflege und Sie als Krankenkassen vollständige Transparenz über der von uns erbrachten Pflegeleistungen.

Qualität, Wirtschaftlichkeit und nach höchsten Standards – unsere Fachkompetenz für die außerklinische Intensivpflege

In unseren Pflegezentren erfüllen wir die Anforderungen des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG). Das heißt, wir gewährleisten eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung nach den aktuellen medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Standards.

Wir unterstützen die Ziele des IPReG

Mit dem IPReG verfolgt der Gesetzgeber 2 wichtige Ziele:

Hier setzen wir mit unseren außerklinischen Intensivpflegeleistungen an.

Wir unterstützen die Ziele des IPReG

Mit dem IPReG verfolgt der Gesetzgeber 2 wichtige Ziele:

Hier setzen wir mit unseren außerklinischen Intensivpflegeleistungen an.

Wir unterstützen die Ziele des IPReG

Mit dem IPReG verfolgt der Gesetzgeber 2 wichtige Ziele:

Hier setzen wir mit unseren außerklinischen Intensivpflegeleistungen an.

So setzen wir die Anforderungen des IPReG um

Das IPReG definiert die Ausgestaltung der außerklinischen Intensivpflege (AKI) mit den Regelungen im § 37c Abs. 1 SGB V, nach denen wir uns richten:

So setzen wir die Anforderungen des IPReG um

Das IPReG definiert die Ausgestaltung der außerklinischen Intensivpflege (AKI) mit den Regelungen im § 37c Abs. 1 SGB V, nach denen wir uns richten:

Wir erfüllen die Anforderungen für Verträge nach § 132l Abs. 5 und 6 SGB V

Außerdem regelt das IPReG die Vertragsgestaltung zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern der außerklinischen Intensivpflege (AKI). Wir erfüllen die Voraussetzungen einer zuverlässigen Leistungserbringung:

Wir erfüllen die Anforderungen für Verträge nach § 132l Abs. 5 und 6 SGB V

Außerdem regelt das IPReG die Vertragsgestaltung zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern der außerklinischen Intensivpflege (AKI). Wir erfüllen die Voraussetzungen einer zuverlässigen Leistungserbringung:

Unsere Leistungen für Versicherte mit Intensivpflegebedarf

Unsere spezialisierten Leistungen für die Intensiv-, Beatmungs-, Wachkoma- und Langzeitpflege sind auf Ihre Versicherte mit einem hohen und aufwändigen Versorgungsbedarf zugeschnitten. Wir übernehmen beispielsweise diese komplexen pflegerischen Aufgaben:

Invasive und nicht-invasive Beatmung

Für Ihre beatmungspflichtigen Versicherten bieten wir die außerklinische Versorgung mit jeder Form von Beatmungsverfahren – sowohl nicht-invasiv als auch invasiv. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung der schwer erkrankten Menschen dauerhaft zu verbessern.

Invasive und nicht-invasive Beatmung

Für Ihre beatmungspflichtigen Versicherten bieten wir die außerklinische Versorgung mit jeder Form von Beatmungsverfahren – sowohl nicht-invasiv als auch invasiv. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung der schwer erkrankten Menschen dauerhaft zu verbessern.

Versicherte mit Tracheostoma

Besonders hohe pflegerische Anforderungen stellen Ihre tracheotomierten Versicherten. In diesen Fällen erbringen wir unter anderem die folgenden Leistungen: Das Absaugen und die Pflege der Trachealkanüle sowie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Dabei gehören sorgfältige Hygiene-Maßnahmen und eine engmaschige Überwachung zu unseren internen Standards. Im Sinne einer selbstbestimmten Teilhabe Ihrer Versicherten ist es uns wichtig, die häufig eingeschränkten Kommunikationsfähigkeiten optimal zu fördern.

Versicherte mit Tracheostomata

Besonders hohe pflegerische Anforderungen stellen Ihre tracheotomierten Versicherten. In diesen Fällen erbringen wir unter anderem die folgenden Leistungen: Das Absaugen und die Pflege der Trachealkanüle sowie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Dabei gehören sorgfältige Hygiene-Maßnahmen und eine engmaschige Überwachung zu unseren selbstverständlichen Standards. Im Sinne einer selbstbestimmten Teilhabe Ihrer Versicherten ist es uns wichtig, die häufig eingeschränkten Kommunikationsfähigkeiten optimal zu fördern.

Enterale und parenterale Ernährung

Zugeschnitten auf die individuellen Bedürfnissen Ihrer Versicherten bieten wir das gesamte Spektrum enteraler und parenteraler Ernährungsformen an. So können wir in unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften beispielsweise sowohl die perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) als auch die perkutane endoskopische Jejunostomie (PEJ) durchführen.

Enterale und parenterale Ernährung

Zugeschnitten auf die individuellen Bedürfnissen Ihrer Versicherten bieten wir das gesamte Spektrum enteraler und parenteraler Ernährungsformen an. So können wir in unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften beispielsweise sowohl die perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) als auch die perkutane endoskopische Jejunostomie (PEJ) durchführen.

Grundpflegerische Versorgung

Selbstverständlich gehören auch alle grundpflegerischen Versorgungsleistungen zu unserem Standard – zum Beispiel Körperpflege, Unterstützung bei der Ernährung und Mobilität sowie die Krankheitsbeobachtung und Prävention.

Grundpflegerische Versorgung

Selbstverständlich gehören auch alle grundpflegerischen Versorgungsleistungen zu unserem Standard – zum Beispiel Körperpflege, Unterstützung bei der Ernährung und Mobilität sowie die Krankheitsbeobachtung und Prävention.

Ständige Interventionsbereitschaft

24 Stunden, 7 Tage in der Woche an 365 Tagen im Jahr, zur Sicherung der Vitalfunktionen in Form behandlungspflegerischer Maßnahmen.
Mindestens zwei Fachkräfte sind immer für außerklinische Beatmug vor Ort in jeder Einrichtung.

Ständige Interventionsbereitschaft

24 Stunden, 7 Tage in der Woche an 365 Tagen im Jahr, zur Sicherung der Vitalfunktionen in Form behandlungspflegerischer Maßnahmen.
Mindestens zwei Fachkräfte sind immer für außerklinische Beatmug vor Ort in jeder Einrichtung.

Wir machen die Qualität der außerklinischen Intensivpflege messbar

Ein internes Qualitätsmanagement und Maßnahmen zur Qualitätssicherungen – das sind nach dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) wichtige Voraussetzungen, damit Leistungserbringer*innen der außerklinischen Intensivpflege (AKI) Verträge mit Krankenkassen abschließen können. Unser Qualitätsmanagementsystem geht über diese gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Messbare Qualität dank eigenem Blutgasanalysegerät

Pflegequalität lässt sich messen – beispielsweise mit regelmäßigen Blutgasanalysen bei beatmungspflichtigen Versicherten. Damit kontrollieren wir die Wirksamkeit unserer Beatmungsmaßnahmen, die wir mit Pflegefachleuten und ärztlichen Expert*innen abstimmen. Dank der Blutgasanalysen können wir unsere Intensivpflege-Leistungen auf den individuellen Versorgungsbedarf Ihrer Versicherten ausrichten.

Zertifizierte Qualität

In unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften haben wir ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem etabliert, das von unseren Mitarbeitenden kompetent umgesetzt wird. Sie sind selbstverständlich nach den Standards der Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) zertifiziert. Zudem hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) Berlin-Brandenburg unsere Arbeit mit Bestnoten bewertet.

Selbstständiges Atmen​

Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung in unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften

Beatmungsoptimierung und Dekanülierung sind zentrale Anliegen des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG). Die praktische Umsetzung dieser Ziele stellt hohe Anforderungen an die außerklinische Intensivpflege. Denn eine schrittweise und langwierige Beatmungsentwöhnung gestaltet sich häufig schwierig – vor allem wenn die Versicherten vorher über längere Zeit beatmet wurden.

Wir übernehmen in unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften den gesamten Weaning-Prozess sowie die Dekanülierung tracheotomierter Versicherten. Dazu können wir auf ein hohes Maß an Fachexpertise und Erfahrung zurückgreifen. So führt bei uns ausschließlich hochqualifiziertes Fachpersonal diese anspruchsvolle Aufgabe durch. Dabei handelt es sich um Atemtherapeut*innen beziehungsweise Pflegeexpert*innen für die Außerklinische Intensivpflege und Beatmung mit einer Zusatzausbildung.

Wichtig zu wissen: Wir optiminieren die Entwöhnung und alle Beatmungsmaßnahmen mit regelmäßigen internen Blutgasanalysen.

dekanuelierung

Unsere Wohngemeinschaften für die außerklinische Beatmungs- und Intensivpflege

An 3 Standorten in der Nähe von Berlin und Düsseldorf haben wir insgesamt 5 Wohngemeinschaften für die außerklinische Intensivpflege (AKI) eingerichtet. Für alle Einrichtungen gilt:

Dabei sind alle Versicherten in großzügigen Einzelzimmern untergebracht, die sie nach ihren individuellen medizinischen Bedürfnissen gestalten können.

Ihre Fragen zur Zusammenarbeit mit BIZ.

Wir von den BIZ Beatmungs- und Intensivpflegezentren sind Ihre zuverlässigen Vertragspartner für die außerklinische Intensivpflege. Ihre Fragen zu einer Zusammenarbeit besprechen wir gerne:

Freie Plätze Anfragen

Wir freuen uns, dass Sie mit uns in Kontakt treten möchten und stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Wir möchten Ihnen versichern, dass wir Ihre Anfrage ernst nehmen und uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück melden werden.

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Weitere Kontaktmöglichkeiten

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0173 522 0903

Telefon

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